Erklärung zur Barrierefreiheit

In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Webseite Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit.

Hilfe bei Barrieren auf dieser Webseite

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Barrieren schnellstmöglich abzubauen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular auf der Seite Kontakt (externer Link öffnet in neuem Fenster). Zuständig für die Bearbeitung der über das Kontaktformular eingehenden Mitteilungen ist die Überwachungsstelle des Landes für die Barrierefreiheit von Informationstechnik. Die Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Landesfachstelle (externer Link öffnet in neuem Fenster).

Beschwerdemöglichkeit

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich bei der Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt beschweren. Die Ombudsstelle (externer Link öffnet in neuem Fenster) versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen.

Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Webseite der Überwachungsstelle des Landes für die Barrierefreiheit von Informationstechnik ergeben sich aus:

  • Paragraf 16 und 16a Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt
  • Paragraf 10 und 11 Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Die Überwachungsstelle will ein höheres Maß an Barrierefreiheit umsetzen, als gesetzlich gefordert ist. Der Bericht soll daher der höchsten Stufe der international anerkannten Richtlinien zur Barrierefreiheit entsprechen. Die international anerkannten Richtlinien zur Barrierefreiheit sind die „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG). Gültig sind die WCAG derzeit in der Version 2.1. Gesetzlich gefordert ist die Umsetzung der Stufen A und AA der Richtlinie. Die Webseite der Überwachungsstelle soll auch der höchsten Stufe AAA der Richtlinie entsprechen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 15. August 2023 durchgeführten Selbstbewertung durch die Überwachungsstelle.

Diese Webseite ist mit den gesetzlichen Anforderungen vollständig vereinbar. Sie erfüllt auch die Anforderungen der Stufe AAA der WCAG 2.1.

Veröffentlichung der Webseite und Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Webseite wurde am 05. September 2023 veröffentlicht.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 25. August 2023 erstellt.